Information für Zahnärzt*innen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre/Ihr Patientin/Patient hat einen Termin für die anstehende Begutachtung.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Punkte:

  • Senden Sie uns entsprechend der Fristen die erforderlichen Unterlagen innerhalb von

sieben Tagen zu, wenn Sie dies noch nicht getan haben.

  • DVT- Aufnahmen und Röntgenbilder auf Papier gedruckt können NICHT anerkannt werden.
  • Rö-Bilder und OPTs dürfen zum Termin der HKP Erstellung nicht älter als 6 Monate sein, müssen derbetreffenden Region und dem Erstellungsdatum eindeutig zugeordnet werden können und entsprechend beschriftet sein. Ausnahme beim Alter der Aufnahme besteht selbstverständlich bei einem Mängelgutachten. Das Erstellungsdatum (bei ZF mit Zahnregion) ist für alle Röntgenbilder immer extra zu notieren (z.B. auf der CD, auf dem Beischreiben).
  • Wenn Sie die Röntgenbilder per E-Mail (Cryptshare) senden, lassen Sie uns bitte auch das Passwort unaufgefordert an folgende E-Mail Adresse zukommen:

gutachten@zahnarztpraxismuenchen.de

  • Bitte achten Sie auf ein gängiges Format (bevorzugt jpg) und verzichten Sie grundsätzlich auf Formate, die nur mit eigenen Viewern betrachtet werden können.

Bei nicht rechtzeitig vorhandenen, nicht hinreichend auswertbaren radiologischen Unterlagen oder unzureichender Bezeichnung kann eine Begutachtung nicht richtliniengemäß erfolgen und somit gutachterlich im Ergebnis nicht befürwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Emilia Hoyer
Zahnärztliche Praxis
Dr. Dietmar Hellebrand